Personenbeförderungsregel

Ein Ticket ist ein persönliches Reisedokument für die Fahrt mit dem Bus. Die Weitergabe an einen anderen Passagier ist verboten.

Dem Passagier ist es untersagt, Korrekturen am Ticket vorzunehmen.

Der Passagier muss seine Reise spätestens 72 Stunden vor Abflug telefonisch bestätigen. Liegt keine Bestätigung vor, behalten wir uns das Recht vor, den im unbestätigten Ticket angegebenen Sitzplatz zu verkaufen, ohne den Ticketinhaber zu entschädigen.

Ein Reisedokument mit offenem Rückreisedatum kann innerhalb von 6 Monaten nach der Abreise verwendet werden.
Sie können einen offenen Termin nur einmal anmelden, indem Sie die Bürotelefonnummern spätestens 7 Tage vor der Abfahrt des Busses anrufen und wenn freie Plätze vorhanden sind.
Wichtig! Im Sommer oder an Feiertagen kann es sein, dass die Sitzplätze im Bus zwei Wochen oder früher ausverkauft sind.

Falls die bezahlte Rückfahrt aus Verschulden des Passagiers nicht stattgefunden hat, wird das Geld für das Ticket nicht zurückerstattet.

Es ist nicht möglich, ein verlorenes Reisedokument wiederherzustellen und auch keine Rückerstattung zu verlangen.

Die Verantwortung für die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Handgepäck trägt der Passagier.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre können nur in Begleitung Erwachsener reisen.

Der Busfahrer hat das Recht, die Durchfahrt zu verweigern, wenn der Fahrgast keine offiziellen Dokumente hat (wenn kein Visum vorliegt oder dessen Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, kein Ticket, kein Geld).

Wird ein Fahrgast aufgrund von Verstößen gegen die Grenzbestimmungen von den Grenzdiensten festgehalten und führt dies zu einer erheblichen Verspätung des Fluges, hat der Bus das Recht, ohne diesen Fahrgast weiterzufahren, ohne dass das Geld für das Ticket zurückerstattet wird.

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